Entlastung der Träger durch Finanzierungszuschuss des Bundeslandes Bayern:
Beitragsfreiheit für alle Eltern, die ihre Kinder nicht in die Notbetreuung geben für die Monate April, Mai und Juni 2020:
Das bedeutet: Rückzahlung der bereits gezahlten Elternbeiträge für Monat April
Einstellung von Einzug der Beiträge für Mai und Juni
Die Träger erhalten vom Bundesland Bayern über das BayKIBIG pro Kind und Monat (wenn diese nicht in der Notbetreuung sind):
Krippe 300€ (bereits enthalten, das Krippengeld – dieses wird für alle entsprechenden Familien gezahlt, allerdings nun direkt übers BayKIBiG ausgezahlt)
Kindergarten 50€ (plus 100€ Beitragsentlastung die es bereits gibt – also insgesamt 150€)
Hort 100€
Tagespflege 200€
Die Differenz des Zuschusses zu den eigentlichen Beträgen der Einrichtungen darf nicht eingezogen werden. Eltern müssen definitiv beitragsfrei sein.
Wirtschaftliche Jugendhilfe muss für die Kinder, die nicht in der Notbetreuung sind, zurückgezahlt werden.
Richtlinie wird voraussichtlich im Juni folgen und eingestellt
Aktuelles Schreiben von Ministerin Trautner:
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