Seit dem 24.04.2020 bzw. dem 25.05.2020 gilt für Bayerische Kindertageseinrichtungen die „erweiterte Notbetreuung“.
Die neusten Informationen aus dem Staatsministerium findet ihr den Newslettern.
Folgende Anlage bietet eine Orientierungshilfe bei der Einschätzung der Berechtigung von Berufsgruppen.
Jede Einrichtung sollte mittlerweile ein Konzept zur Durchführung der Notbetreuung in der Einrichtung erstellt haben:
- Hygienemaßnahmen zum Schutz von Personal, Kindern und Eltern
- Gefährdungsbeurteilung „Corona“, angepasst an die Gegebenheiten jeder Einrichtung
- Überlegungen zu räumlicher Aufteilung
- Zusammensetzung der Kindergruppen (Gruppengröße – Empfehlung liegt bei max. 5 Kindern pro Gruppe)
Einsatz des Personals – gleiche Fachkräfte in den jeweiligen Kindergruppen - Gestaltung der Essenssituation,
- Gestaltung von Übergängen – Bringen und Abholen durch die Eltern,
- Gestaltung von ev. Eingewöhnungen
Hier einige hilfreiche Informationen:
Aktuelle Informationen zu unterschiedlichen Themen in Zeiten von Corona:
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